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Ärztliche Behandlung gegen den Willen der Betroffenen nur im Krankenhaus? Regel zu ärztlichen Zwangsmaßnahmen teils verfassungswidrig
Das ausnahmslose Verbot von ärztlichen Zwangsmaßnahmen außerhalb von Krankenhäusern ist teils verfassungswidrig. Die betroffene gesetzliche Regelung ist mit dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit teils unvereinbar.
mehrNachhaltige Erfindertätigkeit oder nicht steuerbare sog. Zufallserfindung
Eine nachhaltige und damit steuerbare Erfindertätigkeit kann vorliegen, wenn der Erfinder oder sein Patentanwalt im Verfahren auf Erteilung des Patents die technische Verwertungsreife der Erfindung fördern.
mehrSturz beim Tabletten-Holen während einer Arbeitspause nur Arbeitsunfall bei überwiegendem betrieblichen Interesse des Holens vergessener Gegenstände
Eine Arbeitnehmerin, die eine Arbeitspause einlegt, um von ihr vergessene, regelmäßig eingenommene Medikamente aus ihrem Auto zu holen, steht auf dem Rückweg vom Parkplatz zu ihrer Arbeitsstätte nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Ein zum Versicherungsschutz führendes, überwiegendes betriebliches Interesse kann nur dann bestehen, wenn vergessene Gegenstände geholt würden, die zwingend benötigt werden, um die Arbeit fortzusetzen.
mehrSchätzungen im Wege eines externen Betriebsvergleichs auf der Grundlage der amtlichen Richtsatzsammlung derzeit rechtmäßig
Es bestehen derzeit keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit von Schätzungen im Wege eines externen Betriebsvergleichs auf der Grundlage der amtlichen Richtsatzsammlung.
mehrBetreiber einer Autowaschanlage haftet für Beschädigung eines Fahrzeugs mit serienmäßiger und ordnungsgemäßer Ausstattung
Wenn in einer Autowaschanlage ein Fahrzeug beschädigt wird, das serienmäßig und ordnungsgemäß ausgestattet ist, muss dafür grundsätzlich der Betreiber haften. Wenn eine Waschanlage konstruktionsbedingt nicht zu einem marktgängigen Fahrzeug passt, trägt dieses Risiko nicht der Fahrer, sondern der Anlagenbetreiber.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Kühne & Sander
Inhaber
Angelika Sander und Andrea Leu
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Tel: +49 40 4316650
Letzte Änderung: 28.11.2024 © Kühne & Sander Steuerberatung
2024